Während Kapitalgesellschaften in Deutschland seit Januar 2007 auf einer Internetplattform ihre Bilanz, Namen der Geschäftsführung, Anzahl des hauptamtlichen Personals und anderes offen legen müssen, sind Organisationen der Zivilgesellschaft, wie z. B. Wohlfahrtsverbände, gemeinnützige Vereine oder Spenden sammelnde Organisationen nicht verpflichtet, die Öffentlichkeit über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel zu informieren.
Das Münchner Rote Kreuz stellt sich dieser Verantwortung. In Zusammenarbeit mit Transparency Deutschland e. V., der deutschen Tochter von Transparency International,…